Welchen Anhänger darf ich ziehen?
Anhängelast des Zugfahrzeugs
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist hier entscheidend. Sie dürfen also den Anhänger ziehen, der die maximal erlaubte Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Beispiel: Wiegt ein 2t-Anhänger leer 400kg und hat Ihr Zugfahrzeug eine maximale Anhängelast von 1200kg, dürfen Sie den Anhänger noch mit 800kg beladen.
Gezogen werden dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750kg oder Fahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3500kg nicht überschreitet.
Anhänger Zugfahrzeug
zul. Gesamtgewicht 1500kg zul. Gesamtgewicht 2000kg
-> ergibt ein zul. Gesamtgewicht von 3500kg und ist zulässig für Führerscheinklasse B!